Gläubigerpapiere

Gläubigerpapiere verbriefen ein Recht auf Rückzahlung, Zinsen und einen Anteil an der Konkursmasse, sofern der Herausgeber des Papieres ein Unternehmen ist. Mit Hilfe von Gläubigerpapieren beschaffen sich Unternehmen und die öffentliche Hand für langfristige Finanzierungszwecke Geld auf dem Kapitalmarkt. Praktisch ist der Erwerber eines solchen Papiers Kapitalgeber.

Für das herausgebende Unternehmen stellen die so erhaltenen Mittel langfristige Verbindlichkeiten dar. Der Zinssatz dieser Wertpapiere ist grundsätzlich über die Laufzeit des Papiers hinweg konstant. Die Zinsen werden vom Nominalwert (100 %) gerechnet. Der Ausgabekurs solcher Papiere liegt zumeist bei 100 %. Er kann jedoch in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau schwanken.

Gibt z. B. ein Unternehmen eine Anleihe heraus, die mit 7 % verzinst wird und steigt das Zinsniveau auf 8 %, fällt die Nachfrage nach diesem Papier und der Kurs sinkt. In jedem Fall erhält der Erwerber eines solchen Papiers den Nominalwert zurück, wenn das Papier zur Rückzahlung fällig wird. Die Rendite solcher Wertpapiere ermittelt sich deshalb immer unter Berücksichtigung des jährlichen Zinsertrages, des Kaufkurses und der Laufzeit.

Öffentliche Anleihen sind Schuldverschreibungen über Forderungsrechte gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Kommunalobligationen und Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen über Forderungsrechte gegenüber öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und privaten Hypothekenbanken.

Industrie- und Bankenobligationen sind Urkunden über Forderungsrechte (Anleihen) gegenüber größeren Industrieunternehmen und Banken sowie Sparkassen.

Gläubigerpapiere bestehen zumeist aus der eigentlichen Urkunde (Mantel) und dem Zinsscheinbogen. Auf dem Mantel ist die Laufzeit, der Nominalwert der Urkunde und der Zinssatz abgedruckt. Bei der Ausgabe des Papiers wird zumeist bekanntgemacht, ob die Tilgung am Ende der Laufzeit insgesamt erfolgt (Fälligkeitsanleihe) oder zu festgelegten Zeitpunkten eine Tilgung erfolgt (Tilgungsanleihe). Bei Vorlage des Zinsscheines erhält der jeweilige Inhaber des Papiers halbjährlich oder jährlich die Zinsen ausgezahlt. Sind alle Zinsscheine (Coupons) abgetrennt, erhält der Inhaber des Gläubigerpapiers mit Hilfe eines Erneuerungsscheines (Talon) einen neuen Zinsscheinbogen.

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