Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Steuerrecht

Die GbR (auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet) ist die einfachste rechtliche Organisationsform der Personengesellschaften. Sie entsteht durch den vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Personen. Dabei steht die Förderung eines gemeinsamen Zwecks im Vordergrund. Im Gegensatz zu den Handelsgesellschaften des HGB wird kein Handelsgewerbe betrieben, daher sind insbesondere die §§ 705 ff. BGB, nicht aber die Vorschriften des HGB maßgeblich.

Typischerweise haften sämtliche Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und dem Privatvermögen. Allerdings ist auch eine Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft, ähnlich der GmbH, denkbar, sofern die GbR dies mit ihren Vertragspartnern individuell vereinbart. Der Firmenzusatz GbRmbH ist für eine Freistellung von der Haftung nicht ausreichend. Eine GbRmbH ist jedoch Bestandteil der internationalen Reformdiskussion.


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