Gehaltserhöhung: Tarifvertrag, außertariflich und Sachleistungen

Wann kann eine Gehaltserhöhung verlangt werden?

Die Gründe für eine Gehaltserhöhung können unterschiedlich sein. Zum einen können neue Gehaltsabschlüsse der Tarifparteien zu einer Gehaltsanpassung führen, andererseits besteht — vor allem in kleineren Betrieben — die Möglichkeit, auf Grund besonderer Leistungen am Arbeitsplatz oder einer Ausweitung Ihrer Kompetenzen den Chef persönlich auf eine angemessene Vergütung anzusprechen. Darüber hinaus gibt es neben der Gehaltserhöhung in Form eines bestimmten Geldbetrages, von dem ein Großteil der Steuer zum Opfer fällt, noch verschiedene Varianten der so genannten sachlichen Gehaltserhöhung.

Gehaltserhöhung gemäß Tarifvertrag

In großen Unternehmen oder im öffentlichen Dienst werden die Gehälter in der Regel nach den geltenden Tarifverträgen festgelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und werden auf die Mitglieder der Tarifparteien angewandt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Tarifvertrag für »allgemeinverbindlich« erklärt wurde.

In diesem Fall haben Sie auch dann Anspruch auf das Tarifgehalt, wenn Ihr Arbeitgeber nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist. Allerdings zahlen viele Wirtschaftsbetriebe von sich aus auch übertarifliche Gehälter, die mit den Arbeitnehmern individuell ausgehandelt werden. Tarifverhandlungen gibt es durchschnittlich alle zwei Jahre, sodass Sie in diesem Rhythmus mit Gehaltserhöhungen rechnen können.

Darüber hinaus kann auch Ihre Einstufung in eine höhere Gehaltsgruppe zu einer Gehaltserhöhung führen. Die Einstufungskriterien sind im Einzelnen in den Tarifverträgen geregelt. Eine Höherstufung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich Ihr Aufgabenbereich während der Beschäftigungsdauer verändert bzw ausgeweitet hat. In diesem Fall sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Betriebs- bzw. Personalrat erkundigen, ob Sie deshalb nicht höher eingruppiert werden müssten. Im Anschluss daran können Sie mit Ihrem Anliegen an den Chef bzw. Personalchef herantreten.

Sollte eine freiwillige Höherstufung von Ihrer Firma abgelehnt werden, können Sie Ihre Gehaltsanpassung unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Arbeitsgericht einklagen. Hierfür sollten Sie jedoch den juristischen Beistand Ihrer Gewerkschaft oder eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Wann ist eine außertarifliche Gehaltserhöhung gerechtfertigt?

Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, müssen die Gehälter zum Ausgleich der permanenten Preissteigerung regelmäßig angeglichen werden. Außerdem kommen individuell begründete Zulagen in Betracht, wenn von einem Arbeitnehmer eine höhere Leistung erbracht bzw eine anspruchsvollere Tätigkeit als zuvor ausgeübt wird. Ebenso sind bei Veränderungen im persönlichen Bereich des Arbeitnehmers (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) Gehaltserhöhungen möglich.

Tritt einer dieser Fälle ein, sollten Sie Ihren Arbeitgeber grundsätzlich auf eine angemessene Gehaltsanpassung ansprechen. Bringen Sie gleichzeitig zum Ausdruck, dass eine höhere Vergütung selbstverständlich zu einer weiteren Erhöhung Ihres Engagements im Betrieb beitragen wird. Auf diese Weise entsteht beim Chef das Gefühl, mit Ihrer Gehaltserhöhung gleichzeitig der Firma etwas Gutes zu tun.

Wie kann das Gehalt durch Sachleistungen des Arbeitgebers erhöht werden?

Es gibt vielerlei Möglichkeiten, einem Arbeitnehmer geldwerte Leistungen zu gewähren, ohne dass der Fiskus sich davon den größten Teil einverleibt, z. B.:

· Ihr Chef schließt zu Ihren Gunsten eine steuerbegünstigte Direktversicherung ab. Diese muss für mindestens fünf Jahre und bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Wird der Beitrag hierfür aus einer Einmalzahlung (z. B. Urlaubsoder Weihnachtsgeld) aufgebracht, entfallen dabei sogar die Sozialversicherungsabgaben.

· Sie erhalten steuerbegünstigte Vorzugsaktien für Mitarbeiter.

· Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen einen zinslosen Firmenkredit, der bis zu einer Höhe von 5000 DM steuerfrei ist.

· Die Firma stellt Ihnen ein Firmen-Leasingauto zur Verfügung.

· Ihr Arbeitgeber spendiert Ihnen einen teuren Sprach- oder Fortbildungskurs. Neben den Kursgebühren kann der Chef auch die Reisekosten tragen.

· Ihnen wird ein bezahlter Sonderurlaub gewährt oder Sie erhalten angemessene Überstundenzuschläge, die durchaus zwischen 25 und 150 Prozent betragen dürfen. Solche Zuschläge sind steuer- und sozialabgabenfrei.

· Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihnen eine Bahncard. Diese können Sie dann auch privat nutzen. Für die Fahrten von und zur Arbeitsstelle erhalten Mitarbeiter auch häufig ein Jobticket.

· Bei Einkäufen im eigenen Unternehmen mit Rabattnachlass ist ein Betrag von jährlich bis zu 2400 DM steuerfrei.

· Sie bekommen ein Firmen-Handy.

· Der Chef darf Ihnen zu bestimmten Anlässen (z. B. Geburtstag, Namenstag, Hochzeitstag) steuerfreie Sachgeschenke bis 60 DM machen. Verheiratete Mitarbeiter können bei der Geburt eines Kindes außerdem bis zu 700 DM pro Elternteil steuerfrei erhalten.

· Der Arbeitgeber darf in unbegrenzter Höhe steuerfreie Zuschüsse für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder (unter sechs Jahren) in Kindergärten, bei Tagesmüttern o. Ä. zahlen.

· Sie können steuerfreie Zuschüsse zum Mittagessen erhalten.

· Pro Monat ist eine steuerfreie pauschale Sachzuwendung von 50 DM zulässig, z. B. in Form eines Tankgutscheins oder eines Abos für das Fitness-Studio.

· Möglich ist auch die steuerfreie Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen durch den Arbeitgeber. Hierunter würden beispielsweise Massagen oder Krankengymnastik fallen, die der Gesundheit und damit auch der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter dienlich sein können.

· Sie bekommen eine steuerbegünstigte Zusatzpension.

So bereiten Sie das Verhandlungsgespräch vor

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, welche Gehälter für vergleichbare Jobs gezahlt werden. Entsprechende Informationen erhalten Sie über Gewerkschaften und Personalberatungen, aber auch aus Wirtschaftsmagazinen. Allerdings sollten Sie dabei die wirtschaftliche Situation Ihrer Firma berücksichtigen, damit Ihre Forderung nicht unrealistisch wird.

Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch sollten Sie alle Argumente zusammentragen, die eine Gehaltserhöhung rechtfertigen könnten. Dabei geht es um Ihre besonderen Leistungen: innovative Ideen, von denen das Unternehmen profitiert hat; ein besonders lukrativer Vertragsabschluss; die Durchführung eines erfolgreichen Projektes. Zu diesem Zweck ist es hilfreich, ein privates »Job-Journal« zu führen, in dem Sie regelmäßig alle nennenswerten Erfolge, Verbesserungsvorschläge sowie andere für den Betrieb nützliche Ideen festhalten. Auf diese Weise haben Sie stets genügend Stoff für eine positive Selbstdarstellung.

Achten Sie auf einen günstigen Zeitpunkt für Ihre Gehaltsverhandlung. Am besten ist ein Termin, nach dem Sie in der Firma einen besonderen Erfolg verbuchen konnten (z. B. ein neuer Auftrag).

Bleiben Sie während des Gesprächs möglichst selbstbewusst und reden Sie nicht um den heißen Brei herum. Stellen Sie Ihre Leistungen prägnant dar und machen Sie deutlich, dass Sie hierfür auch eine finanzielle Anerkennung verdient haben. Machen Sie Ihrem Chef einen konkreten Vorschlag, z. B. 15 Prozent mehr Gehalt. Sollte er diese Forderung insgesamt zurückweisen, versuchen Sie zu handeln (etwa stufenweise Anhebung des Gehalts) oder auf alternative Vergünstigungen auszuweichen.

Geben Sie Ihrem Chef dabei das Gefühl, das Verhandlungsergebnis trotz Ihrer Vorgaben selbst in der Hand zu haben.

Gehaltserhöhung — wichtige Urteile

Lohnerhöhung für Frauen im Mutterschutz
Auch Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschaftsurlaubsanspruch befinden, haben Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Dieses ergibt sich aus dem Diskriminierungsverbot. Waren die Frauen nicht schwanger gewesen, hätten sie die Lohnerhöhung schließlich auch erhalten.
EuGH — AZ: C — 342/93

Höhere Beamtenbezüge ab drei Kindern
Seit dem Jahr 2000 haben Beamte ab dem dritten Kind einen Anspruch auf eine rund 100 bis 200 DM höhere Zulage im Monat als bisher. Das Bundesverfassungsgericht sah es als verfassungswidrig an, dass Beamten mit mehr als zwei Kindern bisher nur eine Zulage gezahlt wurde, die niedriger war als der entsprechende Sozialhilfesatz. Beamten stehe stattdessen ein Betrag zu, der um 15 Prozent darüber liege.
BverfG — AZ: 2 BvL 26/91

Keine Pflicht bei jährlicher Gehaltserhöhung
Auch wenn ein Arbeitgeber auf Grund einer Betriebsvereinbarung, die ihn zu einer jährlichen Gehaltsüberprüfung verpflichtet, mehrere Jahre hintereinander die Gehälter erhöht hat, so entsteht hierdurch keine so genannte betriebliche Übung, die ihn auch für die Folgejahre zu entsprechenden Gehaltserhöhungen verpflichtet.
BAG, 16. 9. 1998 — AZ: 5 AZR 598/97



War die Erklärung zu "Gehaltserhöhung: Tarifvertrag, außertariflich und Sachleistungen" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu