Forfaitierung

Forfaitierung bedeutet der Ankauf von Forderungen. Dabei wird bei Zahlungsausfalls des Schuldners auf einen Rückgriff verzichtet.

Definition / Erklärung

Bei der Forfaitierung (übersetzt im Paket verkaufen) handelt es sich um ein klassisches Instrument in der Exportfinanzierung. Darunter versteht man den Ankauf von Forderungen. Dabei wird der Käufer der Forderung Forfaiteur, der Verkäufer Forfaitist genannt.

Bei der echten Forfaitierung wird im Falle einer Insolvenz bzw. einem Zahlungsausfalls des Schuldners auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer verzichtet. Nur bei der unechten Forfaitierung ist rechtlich gesehen ein Rückgriff auf den Verkäufer möglich. In beiden Fällen haftet der Verkäufer für die Verität (Rechtsbestand) der Forderung.

Ablauf und Voraussetzungen der Forfaitierung

  • Der Importeuer muss für einen eingeräumten Lieferantenkredit eine Sicherheit wie z.B. Bankavals oder deferred payment-Akkreditiv nacchweisen.
  • Der Forfaitist (Exporteur) verkauft die Forderung abzüglich den Zinsen an den Forfaiteur (Bank des Exporteurs) und überträgt dem Forfaiteur die Rechte aus dem Sicherungsinstrument.
  • Der Betrag wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit eingezogen und der Forfaiteur erhält den enthaltenen Zins als Profit.

Vorteile der Forfaitierung

  • niedrige Finanzierungskosten
  • Fremdfinanzierung und Bilanzentlastung für den Forfaitist
  • schnelle liquide Mittel
  • Ausfallrisiko wird abgegeben
  • Zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs erlischt das Kursrisiko
  • Eine Deckung durch einen Kreditversicherers ist nicht nötig
  • Die Inkassofunktion wird vom Käufer übernommen

Unterschiede zwischen Forfaitierung und Factoring

  • Bei der Forfaitierung handelt es sich um eine kurz- bis mittelfristige Forderung, beim Factoring um eine kurzfristige Forderung von bis zu 90 Tagen.
  • Forfaitierung ist ein Einzelgeschäft, Factoring ein Rahmenvertrag.
  • Bei der Forfaitierung werden politische und wirtschaftliche Risiken, beim Factoring wirtschaftliche Risiken abgekauft.
  • Forfaitierung sind Wechsel- und Buchforderungen, Factoring nur Buchforderungen.

  • Bei der Forfaitierung handelt es sich um eine abstrakte Forderung (Auszahlung abzüglich Diskont), beim Factoring um eine Auszahlung abzüglich einem Sperrbetrag von 5 – 20%.
  • Bei der Forfaitierung gibt es eine Mindesthöhe von 50.000 EUR, beim Factoring handelt es sich um ein Massengeschäft.
  • Bei der Forfaitierung gibt es keine Dienstleistungen, während beim Factoring Mahnwesen und Debitorenbuchhaltung als Dienstleistung angeboten werden.
  • Die Forderungen können bei der Forfaitierung am internationalen Markt in London gehandelt werden, für das Factoring gibt es keinen Sekundärmarkt.

Zusammenfassung

  • Forfaitierung ist ein Ankauf von Forderungen
  • Forfaitierung ist für den Exportbereich, das Leasinggeschäft und für die öffentliche Hand unverzichtbar geworden.


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