Firmenwert

Definition Firmenwert

Der Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Zukunftserfolgswert und dem Teilreproduktionswert. Er wird auch als Geschäftswert oder Goodwill bezeichnet und kann positiver Natur sein.

Arten des Firmenwertes

originäre Firmenwert

Der originäre Firmenwert, der sich im Laufe des Bestehens und der Entwicklung des Unternehmens ergibt. Eine Aufnahme des originären Firmenwertes unter die Vermögenspositionen der Bilanz ist nach § 248 Abs. 2 HGB sowie ebenso nach § 5 Abs. 2 EStG nicht gestattet.

derivative Firmenwert

Der derivative Firmenwert, der vom Käufer eines Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises gezahlt wird.

Im Gegensatz zum originären Firmenwert besteht für den derivativen Firmenwert nach Handelsrecht ein Aktivierungsrecht (§ 255 Abs. 5 Satz 1 HGB). In diesem Falle ist der Betrag gesondert auszuweisen und in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen (§ 255 Abs. 4 Satz 2 HGB). Nach dem Steuerrecht gilt für den derivativen Firmenwert eine Aktivierungspflicht (§ 5 Abs. 2 EStG). Er ist auf der Grundlage einer (fiktiven) betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).

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