Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist der Teil der staatlichen Verwaltung, der für die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der öffentlichen Mittel verantwortlich ist. Zur Finanzverwaltung gehören in Deutschland Bundes- und Landesfinanzbehörden. Die Struktur der Finanzverwaltung wird im Finanzverwaltungsgesetz (FVG) geregelt.

Der Bund verwaltet die Zölle (Zoll), die Verbrauchsteuern einschließlich der EU-Abgaben (Abschöpfungen). Die übrigen Steuern werden durch die Finanzbehörden der Länder verwaltet (Art. 108 GG). Die Realsteuern werden von den Landesverwaltungen und den hebeberechtigten Gemeinden verwaltet. Die Leitungsfunktion der Finanzverwaltung übernehmen die Obersten Behörden.

Auf der Bundesebene ist dies der Bundesminister der Finanzen (Bundesministerium der Finanzen) und auf der Landesebene sind es die Länderfinanzminister oder -senatoren (§§ 1 und 2 FVG). Die Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen (OFD). Sie haben gleichzeitig die Funktion von Bundes- und Landesbehörden.

Die örtlichen Behörden sind auf Bundesebene die Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter und Bundesforstämter; auf Landesebene die Finanzämter (§§ 12-17 FVG). Als Bundesoberbehörden gelten die Bundesschuldenverwaltung, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Bundesamt für Finanzen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.


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