Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) im Steuerrecht

Die EWIV ist eine supranationale Rechtsform europäischen Rechts, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie auch den Freiberuflern für grenzüberschreitende Aktivitäten dienen soll. Sie hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 235 EWG-Vertrag in Verbindung mit der EWG-VO Nr. 2137/85 und EWIV-AG.

Hat eine EWIV ihren Sitz in Deutschland, so sind auf sie die Vorschriften des HGB für die OHG subsidiär anzuwenden. Ihr Hauptzweck ist nicht die Gewinnerzielung, sondern die Erleichterung und Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder sowie die Verbesserung der Ergebnisse dieser Tätigkeiten.

Die EWIV ist daher in der Regel keine Mitunternehmerschaft, sondern nur eine Hilfsgesellschaft. Besteht aber eine Gewinnabsicht als Nebenzweck und erfüllt die EWIV auch die anderen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs, so ist sie ertragsteuerlich wie eine OHG zu behandeln.

Für die nationale Besteuerung ist das Transparenzprinzip der Personengesellschaften grundlegend. Damit erfolgt die Besteuerung bei den Mitgliedern der Gesellschaft und nicht auf der Gesellschaftsebene; die Gesellschaft ist lediglich Gewinnermittlungseinheit. Eine EU-einheitliche Besteuerung konnte noch nicht erreicht werden. Ungeklärt ist die Abkommensberechtigung der EWIV. Auch die Anwendbarkeit des Betriebsstättenprinzips, die Gewinnabgrenzung und Fragen der internationalen Verlustkompensation sind noch umstritten.


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