Ersatzfreistellungstag

Ersatzfreistellungstag bezeichnet eine Regelung aus dem Jugendarbeitsschutz. Danach ist ein Jugendlicher an einem normalen anderen Arbeitstag freizustellen, wenn der Berufsschulunterricht an einem im Betrieb arbeitsfreien Tag stattfindet und der Jugendliche andernfalls die gesetzlich höchstens zulässige Arbeitszeit von 40 Stunden überschreiten würde.

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