Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Erhaltungsaufwand sind Kosten für die Erhaltung von Gebäuden. Erhaltungsaufwand mindert sofort in voller Höhe die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dagegen müssen Aufwendungen, die steuerlich als Herstellungsaufwand gelten, mit dem Gebäude abgeschrieben werden. Größeren Erhaltungsaufwand kann der Steuerpflichtige über 2 bis 5 Jahre abschreiben.

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