Ergänzungsbilanz

Sie ist eine Sonderform der Steuerbilanz. Ergänzungsbilanzen sind von Relevanz für die Besteuerung von Personengesellschaften. Zusätzlich zur Gesamtbilanz der Gesellschaft werden besondere Wertkorrekturen für einzelne Gesellschafter (Mitunternehmer) in ihnen erfasst. Die Notwendigkeit für Ergänzungsbilanzen ergibt sich z. B. bei Gesellschafterwechsel, personenbezogenen Steuervergünstigungen einzelner Gesellschafter, Einbringung in eine Personengesellschaft sowie bei Umwandlungen und abweichenden Wertansätzen des Sonderbetriebsvermögens.


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