Einschreibesendungen

Einschreibesendungen sind Sendungen, bei denen die Einlieferung und die Auslieferung nachgewiesen wird, und zwar durch einen Einlieferungs- bzw. Auslieferungsschein. Dem Absender wird bei der Aufgabe der Sendung ein Einlieferungsschein ausgefertigt, der Empfänger unterschreibt beim Empfang der Sendung den Auslieferungsschein. Nach § 29 der Postordnung ist ein Einschreibebrief vornehmlich ein Nachweisbrief und kein Kleinwertbrief. Soll ein Einschreiben nur dem Empfänger ausgehändigt werden, muß über die Adresse der Vermerk ‚Eigenhändig‘ angebracht werden (zusätzliche Gebühr).

Für die Sendungsart Einschreiben entscheidet man sich, wenn man beweisen will oder muß, daß der Brief auch wirklich den Empfänger erreicht hat. Per Einschreiben werden z. B. wichtige Dokumente oder auch Kündigungen verschickt (Versicherungsverträge). Für das Einschreiben gibt es noch eine Steigerungsform der Sicherheit.

Das ist das Einschreiben mit Rückschein. Im Gegensatz zum normalen Einschreiben, bei dem die Empfängerquittung bei der Post verbleibt, erhält der Absender bei einem Einschreiben mit Rückschein den Empfangsbeleg selbst ausgehändigt. Dabei leitet die Post das entsprechende Formular zum Empfänger und danach unterschrieben an den Absender zurück.

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