Eigenkapitalgliederung

Die Eigenkapitalgliederung ist ein spezieller Begriff aus der alten Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer, Anrechnungsverfahren) und diente der Durchführung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens. Im Ausschüttungsfall wird grundsätzlich die Ausschüttungsbelastung von 30 % hergestellt. Aufgrund der körperschaftsteuerlichen Tarifdifferenzierung, Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen waren nicht ausgeschüttete Gewinne unterschiedlich vorbelastet; die Tarifbelastung konnte zwischen 0 % und 40 % liegen.

Die KSt erhöhte oder verminderte sich bei der Ausschüttung. Mit der Eigenkapitalgliederung wurde erreicht, dass sämtliche noch nicht ausgeschüttete Gewinne erfasst wurden und alle Eigenkapitalanteile für Ausschüttungszwecke mit gleicher Körperschaftsteuer belastet waren. Dazu wurde das verwendbare Eigenkapital für Ausschüttungszwecke außerhalb der Handels- und Steuerbilanz ermittelt. Es wurde in einem Feststellungsverfahren durch Feststellungsbescheid am Jahresende förmlich erstellt. Für Gliederungszwecke wurde zwischen dem verwendbaren Eigenkapital (Teil des Eigenkapitals, der das Nennkapital überstieg) und dem übrigen Eigenkapital (bilanzielles Nennkapital) unterschieden.

Das verwendbare Eigenkapital war hinsichtlich seiner Tarifvorbelastung zu gliedern in EK 0 (unbelastetes EK, z. B. steuerfreie Auslandseinkünfte); EK 30 (mit 30 % belastetes EK); EK 40 (ungemildertes EK mit 40 % Tarifbelastung) und EK 45 (übergangsweise Beibehaltung der ungemilderten Tarifbelastung von 45 % bis 2003). Auf Grund der unterschiedlichen Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen war für das EK 0 eine weitere Grobeinteilung in EK 01 bis EK 04 vorgesehen. Für die Körperschaftsteuerminderung oder -erhöhung galt der am höchsten belastete Teilbetrag als zuerst verwendet, dann folgte der nächst niedrigere EK-Betrag.

Mit dieser Reihenfolge ergab sich vorrangig eine Minderung der KSt. Die Eigenkapitalgliederungsrechnung galt als kompliziert und aufwändig. Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren wurde daher abgeschafft und das Halbeinkünfteverfahren in den Jahren 2001/2002 eingeführt vgl. Reform der KSt, Unternehmenssteuerreform, Einkommen- und Unternehmenssteuerreform 2001-2005.

War die Erklärung zu "Eigenkapitalgliederung" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu