Dummensteuer

Die „Dummensteuer“ bezeichnet nach Tipke, Lang und Rose schlagwortartig den Teil einer Steuerbelastung, der bei einer optimalen und gesetzeskonformen Steuergestaltung vermindert worden wäre. Sie beruht auf mehrdeutigen Gesetzen, Informationsmängeln, Unwissenheit sowie auf operativen oder strategischen Fehlentscheidungen. Nach Kirchhof gehen die Gesetze von gut beratenen Steuerpflichtigen aus.


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