Direktgeschäft

Bei der Besteuerung der unternehmerischen Handlungsalternativen bei Auslandsgeschäften sind neben grenzüberschreitenden Direktgeschäften die rechtsformorientierten Direktinvestitionen zu unterscheiden. Direktgeschäfte umfassen den gesamten gewerblichen Leistungsaustausch über die Grenze ohne einen festen ausländischen Stützpunkt. Dazu gehören Lieferungen von Waren (Außenhandel), Kapitalexport, Nutzungsüberlassungen und die Entsendung von Personal. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen ohne ein direktes unternehmerisches Engagement im Ausland zählen zu den Direktgeschäften, wenn die Beteiligungsquote unter 10 % verbleibt. Direktgeschäfte werden im Sitzstaat der Unternehmung besteuert (Wohnsitzprinzip).


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