Die perfekte Bewerbung: Aufbau, Inhalte und Lebenslauf

Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

Weil der erste Eindruck bekanntlich der wichtigste ist, müssen Sie Ihr Bewerbungsschreiben sehr sorgfältig und gut durchdacht formulieren. Wie in der Werbung sollten Sie alle Punkte, die dafür sprechen, dass Sie für die angebotene Stelle die richtige Person sind, geschickt hervorheben. Der Leser muss geradezu neugierig werden, Sie kennen zu lernen. Doch fassen Sie sich kurz. Eine Seite sollte genügen, um sich interessant darzustellen, maximaler Umfang sind 1,5 Seiten.

Natürlich muss auch der äußere Rahmen stimmen: Verwenden Sie für das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf gutes weißes Papier (ungelocht und unliniert) im DIN-A4-Format. Schreiben Sie Ihre Bewerbung möglichst auf einem Computer, alternativ auf einer elektrischen Schreibmaschine mit gleichmäßigem Schriftbild. Achten Sie auf einen sauberen Ausdruck.

Für einen guten optischen Eindruck Ihres Schreibens lassen Sie an beiden Seiten einen Rand von ca. 3 bis 4 Zentimetern. Der Zeilenabstand beträgt 1,5 Zeilen, der Text sollte übersichtlich in Absätzen gegliedert sein.

Perfekte Rechtschreibung und Zeichensetzung sind in einem Bewerbungsschreiben eine Selbstverständlichkeit, damit Sie nicht gleich aus dem Rennen sind. Wenn Sie in dieser Hinsicht nicht so ganz fit sind (vor allem was die neue Rechtschreibung anbelangt), ist es ratsam, die Bewerbung gleich in einem Schreibbüro tippen lassen.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen legen Sie in eine Klemm-Mappe, und zwar in folgender Reihenfolge:

• Bewerbungsschreiben (dies ist nur lose in die Mappe einzulegen und nicht fest einzuheften)
• Lebenslauf
• Arbeitszeugnisse, evtl. Zwischenzeugnis
Ausbildungszeugnis, Examenszeugnis, Diplom

Reichen Sie nie Originalzeugnisse ein, sondern stets Fotokopien guter Qualität. Nur das Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf werden als Originale vorgelegt. Vergessen Sie nicht, sich hiervon Kopien zurückzubehalten. Diese können Ihnen als Gedächtnisstütze für das Vorstellungsgespräch dienen.

Unterschreiben Sie das Bewerbungsschreiben linksbündig, am besten mit blauer Tinte (kein Kugelschreiber!). Auf dem Blatt mit dem Lebenslauf befestigen Sie mit Papierkleber ein aktuelles Porträtfoto (ca. 5,5 x 4 cm, am besten schwarzweiß). Dieses Foto sollten Sie bei einem guten Fotografen machen lassen, schließlich kann es bereits über Sympathie oder Antipathie entscheiden. Versenden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem festen DIN-A4-Umschlag (besser mit verstärkter Papprückseite). Achten Sie auf eine sorgfältige Beschriftung und ausreichende Frankierung. Eine Sonderzustellung wie Eilbrief oder Einschreiben ist nicht nötig, sie bereitet dem Empfänger nur unnötige Umstände.

Natürlich können Sie Ihre Bewerbung auch persönlich abgeben. Dies bietet sich vor allem bei kleineren bis mittelgroßen Firmen an. Auf diese Weise können Sie schon mal ein paar Worte mit der Sekretärin oder — wenn Sie Glück haben — sogar mit dem Chef wechseln und einen ersten Eindruck von sich vermitteln. Übrigens sollte der Einfluss mancher Sekretärin nicht unterschätzt werden. Ein kurzes freundliches Gespräch mit ihr (Smalltalk über Wetter, Verkehrssituation oder Ähnliches) kann Ihnen unter Umständen Pluspunkte beim Chef einbringen, wenn die Sekretärin ihm die Bewerbung vorlegt.

Notieren Sie sich unbedingt den Tag, an dem Sie die Bewerbung abgeschickt bzw abgegeben haben. Wenn Sie nach einem Monat noch keine Nachricht erhalten haben, können Sie telefonisch höflich nachfragen, ob schon eine Entscheidung über die Besetzung der Stelle getroffen wurde. Ansonsten sollten Sie zwischendurch möglichst nicht telefonisch nachhaken.

Quelle: wortwuchs.net/bewerbung „Die Bewerbung“

Aufbau des Bewerbungsschreibens

Aus Ihrem Bewerbungsschreiben müssen Ihre Eignung sowie Ihr spezifisches Interesse an der angebotenen Stelle hervorgehen.
Die klassische Anrede lautet »Sehr geehrte Damen und Herren«. Wenn Sie jedoch den Namen der zuständigen Person kennen, sollten Sie diese direkt ansprechen. Es folgt zunächst eine kurze Bezugnahme auf das Stellenangebot, und im Anschluss daran führen Sie aus, warum gerade Sie für diese Tätigkeit besonders geeignet sind.

Beschreiben Sie in wenigen Worten Ihren Ausbildungsweg und Ihre besonderen Fähigkeiten (z. B. zusätzliche Qualifikationen im EDV-Bereich) sowie die Stationen Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn. Legen Sie knapp Ihre Motive dafür dar, sich gerade für diese Stelle zu bewerben. Erklären Sie auch, was Sie beruflich erreichen möchten. Seien Sie dabei allerdings realistisch und informieren Sie sich vorher so gut es geht über die Struktur des Betriebes bzw. Unternehmens. Diese Informationen sind auch wichtig für das spätere Vorstellungsgespräch. Seien Sie bei Ihrer Selbstdarstellung nicht zu bescheiden, und lassen Sie erkennen, dass Sie Ihre Ausführungen gern in einem persönlichen Vorstellungsgespräch vertiefen würden.

Schließen Sie Ihr Schreiben mit einer der im Geschäftsleben üblichen Grußformeln »Mit freundlichem Gruß« oder »Mit freundlichen Grüßen«. Unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen. Wenn auf der Seite noch Platz ist, können die beigefügten Bewerbungsunterlagen als Anlagen aufgeführt werden. Inzwischen gibt es für Computer eine Vielzahl von Software mit Vorlagen für Bewerbungen. Diese sollten allenfalls als Anregung für Ihr eigenes Bewerbungsschreiben dienen. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbung Ihren persönlichen Stil aufweisen sollte. Übernehmen Sie darum auf keinen Fall Muster-Bewerbungsschreiben und dergleichen. So etwas fällt jedem Personalchef sofort auf und wird umgehend aussortiert.

Der Lebenslauf

Unterschätzen Sie nicht, welche Bedeutung Ihr Lebenslauf für den Erfolg Ihrer Bewerbung hat. Daher sollten Sie keinen Standard-Lebenslauf für Ihre sämtlichen Bewerbungen verwenden, sondern ihn stets auf die zu besetzende Stelle zuschneiden. Natürlich darf der Lebenslauf keine Unwahrheiten enthalten. Es ist jedoch vorteilhaft, die für die angestrebte Tätigkeit wichtigen Stationen Ihres beruflichen Werdegangs hervorzuheben.

Sofern nicht ausdrücklich ein handschriftlicher oder ausführlicher Lebenslauf in der Stellenanzeige gewünscht wurde, reichen Sie einen mit Computer bzw. Schreibmaschine geschriebenen so genannten tabellarischen Lebenslauf ein.

Was nicht in den Lebenslauf gehört

Lücken im beruflichen Werdegang springen jedem Personalchef sofort ins Auge. Sie müssen damit rechnen, dass Sie im Vorstellungsgespräch danach gefragt werden. Haben Sie aber beispielsweise eine Babypause eingelegt, machen Sie dies in Ihrem Lebenslauf ruhig deutlich. Sie beweisen damit Verantwortungsbewusstsein und bekennen sich zu einem wichtigen Lebensabschnitt.

Sind die Lücken in Ihrem Lebenslauf jedoch durch Arbeitslosigkeit entstanden, sollten Sie lediglich die Stationen Ihrer Berufstätigkeit aufführen und die Zeiträume der Arbeitslosigkeit überspringen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung arbeitslos, beenden Sie Ihren Lebenslauf am besten mit der Angabe Ihrer letzten Tätigkeit.

Grundsätzlich gehören in den Lebenslauf keinerlei Angaben über eine etwaige Kirchen-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie sich bei einer solchen Institution bewerben. Ebenso wenig haben Angaben über Ihren Gesundheitszustand oder Ihre Vermögensverhältnisse, über Ihre Eltern, Ihren Partner oder Ihre Kinder etwas in Ihrem Lebenslauf zu suchen (Ausnahme: die Angabe des Familienstandes sowie die Anzahl der Kinder).

Wann ist eine Online-Bewerbung sinnvoll?

Die digitale Bewerbung via E-Mail kommt zurzeit noch nicht in allen Wirtschaftsbereichen gut an. In Unternehmen der neuen Medien, der so genannten IT-Branche, sind Online-Bewerbungen etwas absolut Selbstverständliches — ca. 30 Prozent der Fach- und Führungskräfte werden über das Internet akquiriert. Doch die meisten anderen Unternehmen geben der klassischen Bewerbung in Papierform immer noch den Vorzug. Sofern Online-Bewerbungen dort überhaupt akzeptiert werden, müssen sie zumindest ausführlich und aussagekräftig sein, um das Profil des Bewerbers deutlich zu machen.

Bevor Sie eine Online-Bewerbung starten, sollten Sie sich deshalb — z. B. über die Homepage des Unternehmens — erkundigen, ob diese Art der Bewerbung dort erwünscht ist. Wenn ja, kann dadurch das Bewerbungsverfahren oft beschleunigt werden. Außerdem bringt die Form der Online-Bewerbung Jobsuchenden eine erhebliche Arbeitserleichterung: Das häufig zeitaufwendige Kopieren, Zusammenstellen, Frankieren sowie natürlich der Weg zum Briefkasten bzw. Postamt entfallen.

Lebenslauf und Bewerbungsschreiben können je nach Bewerbung leicht modifiziert und der jeweiligen Stellenausschreibung angepasst werden. Die für die Bewerbung erforderlichen Dateien — z. B. Lebenslauf und Anschreiben — werden dann der E-Mail einfach als Anlage mit angehängt. Ebenso schnell, wie eine Online-Bewerbung ihren Empfänger erreicht, kann allerdings auch dessen Absage kommen: Durch die vereinfachte Kommunikation besteht die Gefahr, dass übermäßig viele Bewerbungen bei einem Unternehmen eingehen, sodass diese den Ansturm oftmals nur mit Hilfe von Standardabsagen bewältigen können.

Viele Unternehmen (z. B. die Beiersdorf AG und die Deutsche Lufthansa) haben vorbereitete Online-Formulare und Fragebögen für Bewerber ins Internet gestellt. Diese müssen intensiv bearbeitet werden und haben so bereits einen gewissen Filtereffekt. Eines ist jedoch klar: In nicht allzu ferner Zukunft wird die Online-Bewerbung die Regel sein.

Bewerbung — wichtige Urteile

Klage gegen Ablehnung eines Bewerbers im öffentlichen Dienst Ein Bewerber, der für eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt wurde, kann im Rahmen einer so genannten Konkurrentenklage vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen, ob sein Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt worden ist. Eine derartige Klage ist allerdings nur bis zur endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zulässig.
BAG — AZ: 9 AZR 521/98

Schreiben einer Bewerbung am Firmencomputer
Schreibt ein Arbeitnehmer seine Bewerbungsschreiben für andere Unternehmen am Computer seiner bisherigen Arbeitsstelle, so ist eine Kündigung wegen des privaten Gebrauchs des Firmencomputers ohne eine vorherige Abmahnung nicht zulässig.
ArbG Frankfurt/M. — AZ: 4 Ca 1946/00


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