Bundesvermögensämter

Sie sind Teil der Finanzverwaltung. Als örtliche Bundesbehörden verwalten sie das Bundesvermögen (§ 16 FVG). Sie sind insbesondere für die Grundstücks- und Raumbeschaffung bzw. verwaltung zuständig.

War die Erklärung zu "Bundesvermögensämter" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu