Bundessteuer

Als Bundessteuern werden diejenigen Steuern bezeichnet, bei denen die Ertragshoheit beim Bund liegt. Das Aufkommen aus der Steuer fließt dem Bund zu. Steuern, deren Erträge den Ländern zustehen, sind Ländersteuern. Wird das Aufkommen zwischen mehreren staatlichen Ebenen aufgeteilt, handelt es sich um Gemeinschaftssteuern (siehe auch Finanzausgleich). Den Gemeinden können eigene Steuererträge zugestanden werden (Gemeindesteuern).


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