Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

Die staatliche Aufsicht über Finanzdienstleistungsunternehmen wurde in einer zentralen Aufsichtsanstalt zusammengefasst. Zum 1. Mai 2002 wurden die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandelt zur BAFin verschmolzen. Rechtsgrundlage ist das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des BMF. Ihre Dienstsitze sind Bonn und Frankfurt am Main. Aufgabe der BAFin ist die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie des Wertpapierhandels. Zielsetzung ist die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems zu gewährleisten.


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