Bilanzpolitik

Ziele der Bilanzpolitik

Die Bilanzpolitik ist die bewusste ziel- bzw. interessenorientierte Gestaltung der Bilanz sowie der mit ihr verbundenen GuV-Rechnung, bei Kapitalgesellschaften ebenso auch des Anhanges. Damit sollen die Empfänger der Bilanz gezielt informiert werden.

Gestaltung der Bilanzstruktur

• Die Gestaltung der Bilanzstruktur, d. h. die Berücksichtigung von Finanzierungs-, Investitions- und Liquiditätsaspekten. Die Bilanzstruktur wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so gestaltet, dass ihr Aussagewert im Sinne des Unternehmens liegt.

Gestaltung des Ergebnisses

• Die Gestaltung des Ergebnisses. Sie bezieht sich auf die Regulierung des Erfolges, welche die Erfolgserzielung, den Erfolgsausweis und die Erfolgsverwendung umfasst sowie auf die Kapitalerhaltung, weil die tatsächlichen Werte der Güter sich durch Geldwertschwankungen, Preisveränderungen, Nachfrage- und Bedarfswandlungen verändern. Die Mittel der Bilanzpolitik können sein:

  • Formelle Mittel
  • Materielle Mittel

Bilanzpolitik kann betrieben werden, weil der Bilanzierende nicht in jedem Fall an die Zahlen aus Buchhaltung und Inventar gebunden ist. Das Handelsrecht räumt ihm zahlreiche Bewertungs- und Darstellungswahlrechte ein, die z. B. eine Publizitäts-, Bewertungs-, Abschreibungs-, Rückstellungs- und Rücklagenpolitik ermöglichen.

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