Bezugskosten

Unter dem Begriff Bezugskosten werden alle Kosten verstanden, die zusätzlich zum Kaufpreis beim Bezug von Waren (Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe) anfallen und einem Unternehmen für ihren Geschäftszweck dienen.

Definition / Erklärung

Bezugskosten sind all jene Kosten, die im Rahmen der Beschaffungslogistik anfallen. Dazu gehören beispielsweise Verlade-, Umlade- und Transportkosten (inkl. Zoll), Aufwendungen für Lagerung, Versicherung und Verpackung, aber auch Vermittlungs- und Maklerkosten, welche die Beschaffung teils erst ermöglichen.

Bezugkosten sind als Nebenkosten Bestandteil der Anschaffungskosten. Sie sind bei der Ermittlung des Verkaufspreises zusätzlich zum Kaufpreis zu kalkulieren (Bezugs- oder Einstandspreis).

Aufwandsorientiertes Verfahren der Buchungen


Beim aufwandsorientierten Verfahren erfolgt die Buchung über ein Unterkonto des betreffenden Wareneingangskontos. Dieses wird im Soll angesprochen und beinhaltet den Aufwand der Bezugkosten und der Vorsteuer (außer bei Versicherungskosten).

Bestandsorientiertes Verfahren der Buchungen

Bei diesem Verfahren wird davon ausgegangen, dass die eingekauften Werkstoffe nicht sofort für die Fertigung zur Verfügung stehen. Die Buchung erfolgt daher direkt über die Bestandskonten der Betriebsstoffe (netto).

Zusammenfassung

  • Bezugskosten sind die anfallenden Kosten bei der Heranbringung von Waren und Gütern
  • Beispiele: Fracht-, Versicherungs-, Verpackungs- und Lagerkosten


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