Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist eine Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre und zugleich der Steuerwissenschaften. Sie hat sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelt und untersucht den Einfluss der Besteuerung auf ökonomische Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen und Unternehmer, Arbeitnehmer und Familien).

Mit der Betriebwirtschaftlichen Steuerlehre wird die Wirkung der Steuern auf ökonomische Größen (Gewinn, Vermögen, Umsatz) untersucht. Aus der steuerartenübergreifenden Wirkungsanalyse werden Schlussfolgerungen für eine adressaten- und entscheidungsorientierte Gestaltung gezogen. Vorrangig werden betriebliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den betrieblichen Institutionen (Rechtsform; Standort; Organisation; Betriebsgröße; Branche im Steuerrecht) und Funktionsbereichen untersucht (Beschaffung; Produktion; Absatz; Investition; Finanzierung; Personalwirtschaft; Informationswirtschaft im Steuerrecht).

Es werden aber auch außerbetriebliche Aspekte in die Untersuchungen einbezogen, z. B. bei der Nachfolgeplanung (Aufgabe des Unternehmens) oder bei Steuerbelastungsvergleichen. Die Analyse der Wirkungen und Gestaltungen erfordert umfangreiche und aktuelle Steuerrechtskenntnisse. Sie soll auch das geltende Steuerrecht interpretieren, kritisieren und Empfehlungen an den Gesetzgeber zur Ausgestaltung des künftigen Steuerrechts formulieren. Die Gestaltung des steuerlichen Rechnungswesens ist für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen von Bedeutung. Die betriebswirtschaftliche Steuerpolitik wird noch überwiegend mit der Steuerbilanzpolitik gleichgesetzt.

Regelmäßig werden auch Fragestellungen aus dem europäischen und internationalen Steuerrecht einbezogen. Zum Fachgebiet Steuerlehre gehören außerdem die Untersuchung über die Organisation und das Berufsrecht der beratenden Berufe (Steuerberatung) im Sinne einer Deklarations-, Durchsetzungs- und Gestaltungsberatung nach Rose. Die Lehr- und Forschungsprogramme der Gegenwart berücksichtigen die verstärkte DV-Anwendung (Steuer-Informatik), die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung der Wirkungen und Gestaltungen sowie der Einfluss mathematischer Methoden zur Quantifizierung der Steuerbelastung.

Eine vergleichbare Disziplin im Ausland besteht erst in wenigen Ländern, wie z. B. den USA, in Österreich und Slowenien. In anderen Ländern werden steuerökonomische Fragestellungen vor allem in juristischen oder volkswirtschaftlichen Disziplinen berücksichtigt

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