Betriebsvermögen

Was ist Betriebsvermögen?

Unter dem steuerbilanzrechtlichen Betriebsvermögen wird die Summe aller Wirtschaftsgüter eines Unternehmens verstanden. Für jedes einzelne Wirtschaftsgut ist die Eigenschaft als Betriebsvermögen gesondert zu prüfen. Im Steuerrecht sind zu unterscheiden:

Was umfasst das Betriebsvermögen?

• Das notwendige Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar und ausschließlich dienen und ihrem Wesen nach zu ihm eine enge Beziehung haben. Es besteht daher vor allem aus Betriebsgebäuden, Maschinen, Werkstoffen sowie allen sonstigen Produktionsmitteln, welche die Grundlage des Betriebes bilden.

Privatvermögen

• Das notwendige Privatvermögen, dem Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, die weder unmittelbar noch mittelbar geeignet sind, dem Betrieb zu dienen, und ihrer Natur nach eine enge Beziehung zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen haben, z. B. sein Wohnhaus.

gewillkürte Betriebsvermögen

• Das gewillkürte Betriebsvermögen, zu dem diejenigen Wirtschaftsgüter gezählt werden, die ihrer Natur nach weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, z. B. Grundstücke, Wertpapiere.

Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen Zweck als Hauptzweck dienen und dem Unternehmen wirtschaftlich zuzuordnen sind.

Wenn ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zugerechnet wird, dann können die mit diesem Gut zusammenhängenden Aufwendungen steuerrechtlich geltend gemacht werden. Außerdem sind Veräußerungsverluste und Veräußerungsgewinne steuerrechtlich zu berücksichtigen.


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