Besteuerungsgrundsätze


Besteuerungsgrundsätze sind Grundlage einer zweckmäßigen und gerechten Besteuerung. Es gibt zwei Arten der steuermäßigen Gerechtigkeit:

1. Horizontale: Alle werden gleich besteuert, sofern sie in gleichen oder gleichartigen Verhältnissen leben.

2. Vertikale: Personen in ungleichen Verhältnissen werden ungleich besteuert.

Dementsprechend können Steuertarife proportional oder progressiv verlaufen. Grundlagen für die Frage der Gerechtigkeit sind das Äquivalenzprinzip und Leistungsfähigkeitsprinzip. Außerdem sollte die Besteuerung die wirtschaftlichen Entscheidungen möglichst wenig beeinträchtigen. Ein weiterer Grundsatz der Besteuerung heißt: Die Verwaltung der Steuern sollte einfach, effizient und gut verständlich sein.


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