Beschaffungspreise

Beschaffungspreise bilden zusammen mit den Beschaffungskonditionen die Bedingungen, zu denen Güter für die Unternehmung bereitgestellt werden können. Die Beschaffungspreispolitik als wichtige Beschaffungsentscheidung erstreckt sich einerseits auf grundlegende Bestimmungen über den Preisbereich und die akzeptierbaren Preisobergrenzen. Andererseits umfasst sie die konkreten Güterpreise, die unter Beachtung von Rabatten und Boni beim einzelnen Beschaffungsakt vereinbart werden.

Zur Konditionenpolitik gehören die Bereitstellungsform, sonstige Lieferbedingungen sowie Zahlungs- und Beschaffungsnebenbedingungen und die Vertragsgestaltung. Als Bereitstellungsform hat sich neben dem Kauf das Leasing immer stärker durchgesetzt. Die Lieferzeiten geben den Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Beschaffungsvertrages und dem Zeitpunkt an, zu welchem ein Gut in den Verfügungsbereich der Unternehmung gelangt. Neben Zahlungsbedingungen (z.B. Skonto und Zahlungsziel) sind sonstige Lieferbedingungen (z.B. der Gerichtsort) und Beschaffungsnebenleistungen (z.B. Beratung, Wartung, Kreditgewährung oder die Bereitstellung von Know-how) festzulegen. Ferner muss die konkrete Vertragsgestaining bestimmt werden.

Im Hinblick auf die Preis- und Konditionenpolitik der Beschaffung liegt die Aufgabe des Beschaffungs-Controlling darin, einen Rahmen für die Ausgestaltung der einzelnen Bedingungen zu schaffen, durch den ein abgestimmtes Handeln der Unternehmung in diesem Bereich gewährleistet wird.

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