Beschäftigungsabweichung

Beschäftigungsabweichung sind Fixkosten-Verrechnungsabweichungen zwischen der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bei Abweichungen der Ist-Beschäftigung von der Planbeschäftigung im Rahmen einer flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis (Produktionskostenkontrolle). Sie ergibt sich rechnerisch als Differenz von in den Kostenstellen verrechneten vollen Sollkosten und den verrechneten vollen Plankosten der Kostenträgerrechnung. Die Beschäftigungsabweichung bedingt keine echten Mehr- oder Minderkosten, sondern dokumentiert die in der Kostenträgerrechnung bei Unterbeschäftigung zu wenig oder bei Überbeschäftigung zuviel kalkulatorisch verrechneten fixen Kosten.

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