Bereitstellungsprinzipien

Bereitstellungsprinzipien sind grundsätzliche Möglichkeiten der Vorratsergänzung von Einsatzgütern in der Beschaffungsprogrammplanung. Die Art der Bereitstellung hängt davon ab, inwieweit der Bedarf prognostizierbar ist. Man unterscheidet Vorratsbeschaffung, Einzelbeschaffung im Bedarfsfall und einsatzsynchrone Beschaffung. Jedes dieser Prinzipien stellt eigene Anforderungen an die Art der Planung und der Kontrolle des Beschaffungsprozesses.

Für die Vorratsbeschaffung sind Lager einzurichten. Durch größere Bestellmengen lassen sich günstigere Bestellkosten (Beschaffungskostenrechnung) und Einstandspreise realisieren. Dem stehen erhöhte Kosten für die Lagerung gegenüber. Aufgabe der Planung ist es, eine optimale Bestellmenge (Bestellmengenplanung) festzulegen, bei der die Summe der beiden gegenläufigen Kosten minimal ist. Bei der Einzelbeschaffung im Bedarfsfall wird das benötigte Einsatzgut für sich und erst dann beschafft, wenn sein Bedarf sicher steht. Hierdurch verringern sich die Kosten für die Lagerung erheblich. Erforderlich ist aber eine exakte Terminplanung, damit es nicht zu Produktionsstillständen kommt.

Ziel der einsatzsynchronen Beschaffung ist es, eine Lagerhaltung nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Einsatzgüter sollen im Idealfall unmittelbar vor Fertigungsbeginn angeliefert werden. Kleine Reservelager dienen zur Absicherung gegenüber Störungen bei der Anlieferung. Zur Realisierung dieses Bereitstellungsprinzips ist eine genaue Planung der Fertigung, des Einsatzgüterbedarfs (Bedarfsermittlung) und der Anlieferung nötig. Bei dieser Art der Bereitstellung werden die Einsatzgüter genau am benötigten Zeitpunkt, also Just-In-Time angeliefert. Daher wird sie häufig mit einer Fertigungssteuerung nach dem Just-In-Time-Prinzip verknüpft.

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