Außerordentliche Einkünfte

Bestimmte Einkünfte werden nur ermäßigt besteuert. Es handelt sich dabei um Zuflüsse, die als nicht im Rahmen der normalen jahresbezogenen Einkünfteerzielung liegend, angesehen werden. Die außerordentlichen Einkünfte werden abschließend in § 34 II EStG aufgezählt. Es sind Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, bestimmte Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Mit der Fünftel-Methode werden die außerordentlichen Einkünfte progressionsmindernd berücksichtigt.


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