Atomstromsteuer

Im schwedischen Steuersystem bestehen ökologische Abgaben, insbesondere eine Steuer auf Strom, eine Erdgassteuer, eine Steuer auf Kohle und Kohlenstoffe; eine Batterieabgabe, eine Kraftfahrzeugsteuer und eine Zulassungssteuer für Personenkraftwagen sowie Strafabgaben für Schadstoffemissionen. Die Stromsteuer wird bei privaten Verbrauchern erhoben. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind befreit.

Zur Förderung regenerativer Energien ist der Strom aus Windkraftanlagen von der Stromsteuer ausgenommen. Der in Kernkraftwerken erzeugte Strom unterliegt seit 1999 einer Atomstromsteuer. Mit dieser Konzeption soll die umweltfreundliche Energienutzung gefördert werden. Außerdem wird eine Entlastung der direkten Steuern (Adressaten: Bezieher niedrigerer Einkommen und Unternehmen) angestrebt.


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