Arbeitsförderungsgesetz

Arbeitsförderungsgesetz hat zum Ziel, eine aktive und vorausschauende Beschäftigungsförderung herbeizuführen. Es soll dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu mindern oder abzuschwächen. Träger der Arbeitsförderung ist die Bundesanstalt für Arbeit. Sie nimmt die im Gesetz vorgesehenen Aufgaben der Berufsberatung, Fortbildung, Umschulung usw. wahr. Zum 01.01.1986 traten im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetz eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Dazu gehören die Erleichterung des Zugangs älterer Arbeitnehmer zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie eine Förderung der Existenzgründung für Arbeitslose.

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