Arbeitgeberverbände


In der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als Dachorganisation haben sich die Arbeitgeber nach regionalen Gesichtspunkten und nach Branchen organisiert. Der Verband nimmt die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, die über den Bereich eines Landes oder eines Wirtschaftszweiges hinausgehen wahr, aber beteiligt sich nicht an den Tarifverhandlungen.

Die einzelnen Arbeitgeberverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in Bereichen der Tarifpolitik, führen die Tarifverhandlungen durch, nehmen darüber hinaus aber auch die Interessenvertretung der Arbeitgeber in allen Bereichen, die für Arbeitgeber von Wichtigkeit sind wahr – Beispiel: Arbeitgeberpolitik, Arbeitsmarktes und Sozialversicherung.


War die Erklärung zu "Arbeitgeberverbände" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu