Ansparabschreibung

Zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe wurde mit dem Standortsicherungsgesetz die Ansparabschreibung in die Einkommensteuer eingeführt. Vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes kann eine gewinnmindernde Rücklage in Höhe von maximal 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gebildet werden (§ 7g III EStG).

Berechtigt sind Unternehmen, deren -Betriebsvermögen nicht mehr als 204.517 € oder deren Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nicht mehr als 122.710 € beträgt. Die insgesamt gebildeten Rücklagen dürfen den Betrag von 154.000 € nicht übersteigen. Ihrem Charakter nach handelt es sich jedoch eigentlich nicht um eine Abschreibung, sondern um eine Rücklage, die vor der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes angelegt wird.


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