Anrechnungshöchstbetrag

Nach der Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird das Welteinkommen im Inland besteuert. Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die inländische Steuerschuld angerechnet. Die Höhe des Anrechnungsbetrags auf sämtliche Einkünfte des jeweiligen ausländischen Staates (per-country-limitation) ist allerdings begrenzt. Der anteilig anrechenbare Höchstbetrag ergibt sich aus dem Verhältnis der ausländischen Einkünfte und der Summe der in- und ausländischen Einkünfte multipliziert mit der Höhe der deutschen Einkommensteuer.

Der Anrechnungsbetrag bewirkt, dass jeweils das höhere Niveau des ausländischen Staates oder des Wohnsitzstaates zu berücksichtigen ist. Der nicht anrechenbare Restbetrag (Anrechnungsüberhang) kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. In anderen Ländern gibt es Vor- oder Rücktragsmöglichkeiten für Anrechnungsüberhänge, z. B. in Kanada einen siebenjährigen Vortrag und dreijährigen Rücktrag für gewerbliche Einkünfte.


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