Anlagenausfallkosten

Anlagenausfallkosten umfassen sämtliche auf Störung oder Unterbrechung der Funktionsfähigkeit von —)Anlagen zurückzuführenden wirtschaftlichen Nachteile, soweit sie sich quantifizieren, also monetär zum Ausdruck bringen lassen. Sie sollten stets den Anlagennutzungskosten im Rahmen der Anlagenkostenrechnung gegenübergestellt werden.

Eine derart weite, sämtliche aus möglichen Anlagenausfällen resultierenden wirtschaftlichen Nachteile einschließende Fassung des Begriffs Anlagenausfallkosten steht zwar mit den in der Betriebswirtschaftslehre vorherrschenden Varianten des Kostenbegriffs nicht voll in Einklang. Sie ist aber dennoch zweckmäßig oder sogar notwendig, weil man bei der Planung von Maßnahmen der Anlageninstandhaltung wissen muss, welche den Unternehmenserfolg negativ beeinflussende Konsequenzen das Versagen einer bestimmten Anlage (bzw. eines bestimmten Anlagentyps) bewirken kann. Zu den Anlagenausfallkosten werden daher neben den zu Auszahlungen führenden pagatorischen Kosten auch Erlöseinbußen bzw. entgehende Deckungsbeiträge als Opportunitätskosten und darüber hinaus auch die von einem Anlagenausfall ausgehenden volkswirtschaftlichen Kosten und sozialen Kosten einer Beeinträchtigung der Umwelt gezählt.

Für die Praxis ist es wichtig, Ausfallkosten zunächst der Art nach zu dokumentieren, was statistische Aufzeichnungen erfordert. Darüber hinaus sollte man bestrebt sein, auch die erfolgsmäßigen Konsequenzen von Anlagenausfällen in den Griff zu bekommen. Neben entgehenden Deckungsbeiträgen und Mehrkosten für den Zukauf der wegen Produktionsunterbrechungen im eigenen Betrieb nicht herstellbaren Produkte oder Mehrkosten für das Einlegen von Überstunden sind streng genommen in manchen Fällen zusätzlich noch Stillsetzungs- und Wiederingangsetzungskosten zu berücksichtigen.

In jüngerer Zeit hat sich das Anlagencontrolling immer stärker mit der Bekämpfung und Vermeidung von Anlagenausfallkosten befasst. Diesbezüglich hat man vor allem die Theorie der Verschwendungsvermeidung aufgegriffen und i.d.S. die anlagenwirtschaftlich relevanten Verlustquellen systematisiert. Demgemäss differenziert man vor allem zwischen Betriebszeitverlusten, Verfügbarkeitsverlusten, Auslastungsverlusten, Anlauf- und Umrüstverlusten, Intensitätsverlusten und Qualitätsverlusten.

Je nach spezifischer Verlustquelle dominieren in diesem Zusammenhang entweder die entgehenden Deckungsbeiträge oder hinzukommende Kostenelemente, wie etwa die wegen der Entsorgung missratener Produkte zusätzlich in Kauf zu nehmenden Kostenvolumina. Wegen der hohen Fixkostenintensität anlagenintensiver Betriebe bemüht sich das Anlagencontrolling vor allem darum, Deckungsbeitragseinbußen zu vermeiden. Diese Denkweise korrespondiert auch mit den Leitmaximen einer ressourcenorientierten Unternehmensführung.

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