Akzeptkredit

Der Akzeptkredit ist ein Wechselkredit. Er kommt zu Stande, indem der Kunde eines Kreditinstitutes einen Wechsel auf das Kreditinstitut zieht, das den Wechsel akzeptiert.

Der Kunde hat den Wechselbetrag vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Wechsels beim Kreditinstitut bereitzustellen, üblicherweise als Guthaben auf seinem Kontokorrentkonto. Das Kreditinstitut löst den vom Wechselinhaber vorgelegten Wechsel bei Fälligkeit zu Lasten des Kunden ein.

Der Wechselkredit ist eine Kreditleihe, denn das Kreditinstitut stellt keine Geldmittel zur Verfügung, sondern nur seinen guten Namen. Damit wird der Wechsel besonders marktfähig. Weil das Kreditinstitut durch sein Akzept wechselrechtlich zum Hauptschuldner wird, gewährt es den Akzeptkredit nur Kunden erster Bonität.

Für die Verwertung des akzeptierten Wechsels gibt es drei Möglichkeiten:

  • Er kann einem Lieferanten zahlungshalber weitergegeben werden
  • Er kann einem anderen Kreditinstitut zur Diskontierung vorgelegt werden
  • Er kann vom akzeptierenden Kreditinstitut selbst diskontiert werden


Die Kapitalkosten sind relativ niedrig. Sie umfassen die Akzeptprovision (1,5 bis 2,5 % p. a.) und die Bearbeitungsgebühren (ca. 0,5 % p. a.). Bei Diskontierung kommen der Diskont(betrag) und die Diskontspesen als zusätzliche Kapitalkosten hinzu. Zinsen fallen nicht an, weil Geldmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.

Die Sicherung des Akzeptkredits liegt besonders in den wechselrechtlichen Vorschriften, die sich im Wechselgesetz (WG) finden.

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