Advance Pricing Agreement (APA)

Um Probleme bei der Ermittlung der Höhe der Verrechnungspreise zu vermeiden, können im Voraus mit der Finanzverwaltung Vereinbarungen über die Höhe der Verrechnungspreise getroffen werden. Diese Vereinbarungen werden nach US-Vorbild APA genannt. In den USA sind sie gebräuchlich. In Deutschland fehlt eine gesonderte gesetzliche Grundlage. In analoger Anwendung der Grundsätze von tatsächlicher Verständigung und verbindlicher Auskunft sind auch in Deutschland erste Advance Pricing Agreement (APA) vereinbart worden.


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