Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft ist die Gesamtheit der planmäßigen Aktionen und Organisationen, die der Vermeidung und Verringerung von Abfallstoffen bzw. der Behandlung von Abfallstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) gelten als Abfall alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten ist.
Unter praktischen Gesichtspunkten kann der Abfall begrifflich unterschiedlich weit gefasst werden:

Abfall ist gegeben, wenn er einen negativen Beitrag zur Erreichung der betrieblichen Ziele leistet, ihm unternehmensspezifisch kein wirtschaftlicher Wert mehr beigemessen wird bzw. wenn er nicht wieder in den Wirtschaftsprozess zurückgeführt werden kann, sondern zu
vernichten oder zu beseitigen ist.

Abfall sind alle nicht angestrebten Mengen von Material 6201 und Energie, die im Verlaufe des betrieblichen Leistungsprozesses anfallen oder freigesetzt werden. Er umfasst den Abfall sowie weiter verwertbare oder verwendbare Stoffe als Reststoffe oder Wertstoffe.

Die Abfallwirtschaft zählt zur Materialentsorgung.

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